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Gemeinsame Kosten aufteilen, wenn ihr unterschiedlich viel verdient

Halbe-halbe, nach Einkommen oder alles in einen Topf: Jede Regel ist auf ihre Art gerecht und jede hat eine Stelle, an der sie kippt. Ein nüchterner Vergleich und was mit unbezahlter Arbeit passiert.

Solange beide ungefähr gleich verdienen, ist die Frage einfach: Ihr teilt durch zwei und fertig. Sobald der Abstand größer wird, sobald jemand in Elternzeit geht, in Teilzeit arbeitet oder selbstständig ist, wird aus einer Rechenaufgabe eine Verhandlung.

Es gibt drei verbreitete Modelle. Alle drei sind fair, nur nach jeweils unterschiedlicher Definition von fair. Es hilft, das offen auszusprechen, statt so zu tun, als gäbe es eine objektiv richtige Lösung.

Halbe-halbe

Jeder zahlt die Hälfte der gemeinsamen Kosten. Miete, Nebenkosten, Strom, Einkauf, Versicherungen für die Wohnung, alles wird durch zwei geteilt.

Der Vorteil ist die Einfachheit. Du brauchst keine Einkommenszahlen, keine Anpassung bei Gehaltserhöhungen, und die Aufteilung lässt sich in zwei Sätzen erklären. Für Paare, die getrennte Finanzen wollen, ist das oft das Modell, das am wenigsten Reibung erzeugt.

Der Preis: Bei großem Einkommensunterschied ist die Hälfte für die eine Person ein Anteil, der kaum spürbar ist, und für die andere fast der komplette Monat. Beide zahlen denselben Betrag, aber nicht denselben Verzicht. Das fällt am Anfang nicht auf und nach zwei Jahren umso deutlicher.

Anteilig nach Einkommen

Ihr rechnet die gemeinsamen Kosten zusammen und verteilt sie im Verhältnis eurer Nettoeinkommen. Wer sechzig Prozent des gemeinsamen Einkommens beisteuert, übernimmt sechzig Prozent der gemeinsamen Kosten.

Das Modell zielt darauf, dass nach Abzug der gemeinsamen Kosten bei beiden etwa gleich viel Spielraum übrig bleibt. Viele Paare empfinden das als das gerechteste, gerade wenn eine Person wegen der Kinder in Teilzeit ist.

Der Preis ist Aufwand und Offenheit. Ihr müsst eure Einkommen kennen und den Schlüssel neu rechnen, wenn sich etwas ändert, also bei Gehaltserhöhung, Elternzeit, Jobwechsel. Und es gibt Streitpunkte im Detail: Zählt das Kindergeld zum Einkommen einer Person oder gehört es in den gemeinsamen Topf? Zählt eine Abfindung? Zählen Mieteinnahmen? Diese Fragen klärt ihr einmal und schreibt die Antwort auf, sonst kommen sie jedes Jahr wieder.

Ein Topf

Alles Einkommen fließt zusammen, alle Ausgaben gehen davon ab, es gibt kein Deins und Meins mehr. Häufig kommt noch ein fester Betrag pro Person dazu, über den niemand Rechenschaft ablegt.

Buchhalterisch ist das mit Abstand am einfachsten. Es gibt keine Aufteilung, keinen Ausgleich, keine Verrechnung von Auslagen. Wer einkauft, kauft ein. Für die Erfassung heißt das: eine Sicht, eine Kategorienliste, keine Diskussion darüber, wem eine Ausgabe zuzurechnen ist.

Der Preis ist, dass finanzielle Selbstständigkeit verschwindet, wenn ihr nicht bewusst gegensteuert. Der persönliche Betrag pro Person ist deshalb kein Detail, sondern der Teil, der das Modell erträglich macht. Ohne ihn fühlt sich jede kleine Anschaffung nach Antrag an.

Was in keiner der drei Formeln vorkommt

Alle drei Modelle rechnen mit Geld, das hereinkommt. Der Haushalt läuft aber auch mit Arbeit, für die niemand bezahlt wird: Einkaufen, Kochen, Wäsche, Arzttermine, die Kommunikation mit Kita und Schule, die Nebenkostenabrechnung prüfen.

Wenn eine Person davon deutlich mehr übernimmt, hat das oft direkt mit dem Einkommensunterschied zu tun, weil sie dafür die Stunden reduziert hat. Ein Aufteilungsmodell kann das nicht auflösen. Was es kann, ist die Sache sichtbar halten, statt sie unter einer Prozentzahl verschwinden zu lassen.

Ähnlich unterbelichtet sind zwei weitere Punkte: Schulden, die eine Person in die Beziehung mitgebracht hat, und Rücklagen, die aus dem gemeinsamen Topf entstehen. Beide sollten in der Absprache vorkommen, sonst tauchen sie im ungünstigsten Moment wieder auf.

Wie ihr das im Buch abbildet

Unabhängig vom Modell braucht ihr drei Festlegungen, damit die Zahlen später lesbar bleiben.

  1. Legt fest, welche Kosten überhaupt gemeinsam sind, und schreibt die Grenzfälle auf, etwa das Auto, das Handy oder Geschenke für die Familie der anderen Person.
  2. Legt fest, wie eine Auslage erfasst wird, wenn eine Person mit ihrem eigenen Konto etwas Gemeinsames bezahlt, damit sie beim Ausgleich nicht untergeht.
  3. Legt einen festen Zeitpunkt fest, an dem ausgeglichen wird, zum Beispiel monatlich nach Gehaltseingang, und haltet euch daran, auch wenn es mal um wenig Geld geht.

Und plant ein, dass sich das Modell ändern darf. Viele Paare fangen mit halbe-halbe an, wechseln mit dem ersten Kind auf einen anteiligen Schlüssel und landen Jahre später beim gemeinsamen Topf. Das ist kein Scheitern der vorherigen Absprache, sondern eine Reaktion darauf, dass sich das Leben geändert hat. Wichtig ist nur, den Wechsel bewusst zu machen und nicht schleichend, weil sonst niemand mehr weiß, was eigentlich gilt.

Häufige Fragen

Ist halbe-halbe unfair, wenn einer deutlich mehr verdient?

Unfair ist das falsche Wort, es ist eine andere Definition von fair. Halbe-halbe behandelt beide gleich beim Betrag, eine anteilige Aufteilung behandelt beide gleich bei dem, was danach übrig bleibt. Welche Variante zu euch passt, hängt davon ab, ob ihr die Beziehung finanziell eher als Zweckgemeinschaft oder als gemeinsame Kasse führt. Beides ist eine legitime Entscheidung.

Gehört das Kindergeld in die Aufteilung?

Die meisten Haushalte behandeln es als Einnahme des Haushalts und nicht als Einkommen der Person, auf deren Konto es eingeht, weil es für die Kinder gedacht ist. Wichtig ist vor allem, dass ihr es einmal klar festlegt. Wenn es beim anteiligen Schlüssel mal als persönliches Einkommen zählt und mal nicht, verschiebt sich eure Aufteilung, ohne dass jemand etwas entschieden hat.

Wie teilen wir auf, wenn eine Person gerade kein Einkommen hat?

Ein anteiliger Schlüssel führt in diesem Fall rechnerisch dazu, dass die verdienende Person die gemeinsamen Kosten trägt. Viele Paare wechseln in solchen Phasen ganz auf einen gemeinsamen Topf mit persönlichem Betrag für beide, weil das die tägliche Verrechnerei erspart. Entscheidend ist, dass die Person ohne eigenes Einkommen weiter über einen Betrag verfügt, für den sie sich nicht rechtfertigen muss.

Wie oft sollten wir den Verteilungsschlüssel überprüfen?

Immer dann, wenn sich ein Einkommen dauerhaft ändert, also bei Gehaltserhöhung, Stundenreduzierung, Elternzeit oder Jobwechsel. Zusätzlich reicht ein Blick einmal im Jahr. Häufiger anzupassen bringt wenig, weil kleine Schwankungen am Ergebnis kaum etwas ändern, aber jedes Mal eine Diskussion auslösen.

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